Gefahrenabwehr bei Hochwasser ist keine Kür, sondern Pflicht. Die Verantwortung für die Hochwasservorsorge verteilt sich sowohl bundesweit durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf jeden Einzelnen:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen“ (§ 5 Abs. 2 WHG), als auch durch das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) auf die Kommunen im Land:
„Die Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten und erforderliche Hilfsmittel bereitzuhalten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind. Das Nähere regeln die Gemeinden durch Satzung. In dieser Satzung können die Gemeinden gegenüber ihren Bewohnern Dienste zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgabe des Wasserwehrdienstes unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Bewohner anordnen“ (§ 55 Satz 1 und 2 ThürWG).
Um die Aufgaben zu erfüllen, die aus dem § 55 ThürWG resultieren, hat eine Gemeinde grundsätzlich zwei Möglichkeit. Zum einen kann die den Wasserwehrdienst per Satzungsänderung an die örtliche Feuerwehr übertragen. Zum anderen kann sie den Wasserwehrdienst als eigenständige Einheit per Satzung aufbauen. Gerade im ländlichen Raum wird oftmals die Übertragung auf die Feuerwehr bevorzugt, während in größeren Gemeinden auch ein eigenständiger Wasserwehrdienst die geeignetere Lösung darstellen kann. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) unterstützt die Gemeinden bei der Organisation ihres Wasserwehrdienstes mit der „Handlungsempfehlung zur Errichtung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes in Thüringen“ und entsprechenden Mustersatzungen.
Die Hauptaufgaben der Wasserwehr werden in der Satzung und dem aufzustellenden Organisationsplan definiert. Wichtige Inhalte dabei sind:
Auf Grundlage dieser konzeptionellen Vorarbeit kann die Gemeinde einen Alarm- und Einsatzplan erarbeiten, in dem sie u. a. folgende Punkte konkretisiert und/oder Verantwortliche bestimmt:
Für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes können Gemeinden Förderung vom Land erhalten. Voraussetzung dafür ist die Gründung eines kommunalen Wasserwehrdienstes mit rechtmäßiger Satzung und Organisationsplan. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) fördert die Erstausstattung kommunaler Wasserwehren mit bis zu 50.000 EUR. Die Einsatzkräfte der Wasserwehrdienste haben zudem die Möglichkeit an Schulungen teilzunehmen, an denen sich das Land durch finanzielle Unterstützung beteiligt. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reduzieren sich damit die Teilnahmegebühren.
Siehe auch: Gutes Beispiel "Wasserwehr Nordhausen"
Erläuterung:
■ rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■ gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■ hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■ grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■ dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver EinflussParameter:
Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz
TMUEN – Hochwasser- und Gewässerschuztz
(https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/hochwasser-und-gewaesserschutz)
Aktion Fluss (Downloads Handreichungen)
(https://aktion-fluss.de/downloadbereich/)
TLUBN – Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
(https://tlubn.thueringen.de/wasser)
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)
TMUEN (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz) (2020): Richtlinie über die Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ vom 21.08.2020
(https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Hochwasserschutz-und-Fliessgewaesserentwicklung-Foerderung)
Integriertes Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen - IMPAKT
Klima Invest - Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
Fachreferat des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
ReKIS – regionales Klimainformationssysem Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Das Zentrum unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Wahl der passenden Förderung.