Das städtische Großgrün kann effizient durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt werden. Es empfiehlt sich daher, diese Option auf kommunaler Ebene zu diskutieren, um Stadtbäume, insbesondere Altbäume, zu erhalten und den Bestand durch klimatolerante und robuste Ersatz- bzw. Nachpflanzungen den Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.
Die rechtliche Grundlage für den Schutzstatus von Stadtbäumen wird bereits auf Bundesebene durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelegt. § 29 BNatSchG definiert „Geschützte Landschaftsbestandteile“ u. a. als Bäume, einseitige Baumreihen und Alleen, deren besonderer Schutz aus nachstehenden Gründen rechtlich festgesetzt werden kann:
„[…] 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ (§ 29 Abs. 1 Satz 1-4 BNatSchG).
Zusammen mit der Satzungsbefugnis nach § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) und dem § 14 „Geschützte Landschaftsbestandteile“ des Landesnaturschutzgesetzes (ThürNatG) i. V. mit § 29 Abs. 1 BNatSchG sind die Kommunen im Freistaat Thüringen berechtigt, für ihr Hoheitsgebiet eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Der Geltungsbereich der Satzung kann das gesamte Kommunalgebiet umfassen und rechtliche Schutzlücken für die Bäume schließen. Inhalte der Baumschutzsatzung sind i. d. R.:
Existiert bereits eine Baumschutzsatzung, kann diese auf ihre Aktualität geprüft werden, z. B.:
Der Schutz wertvoller Altbäume verdient besondere Aufmerksamkeit. Hier kann die Baumschutzsatzung helfen, ihren Status zu stärken bzw. ihren Verlust angemessen durch entsprechend viele Ersatzpflanzungen auszugleichen. Jungbäume unterbieten die ökologische und stadtklimatische Leistungsfähigkeit alter Bäume bei weitem. Unter den aktuellen Wachstumsbedingungen am Extremstandort Stadt ist es außerdem fraglich, ob sie jemals das Entwicklungsstadium alter Bäume erreichen werden.
Erläuterung:
■ rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■ gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■ hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■ grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■ dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver EinflussParameter:
Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz
TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
(www.bmu.de)
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR)
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)
KlimaInvest – Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
(www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Klima-Invest)
Stiftung Naturschutz Thüringen: Umweltlotterie - „Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld“
(www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/umweltlotterie-foerderung.html)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel)
Integriertes Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen - IMPAKT
Klima Invest - Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
Fachreferat des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
ReKIS – regionales Klimainformationssysem Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Das Zentrum unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Wahl der passenden Förderung.