Da Bäume eine Vielzahl bioklimatischer Wohlfahrtswirkungen, gerade im Hinblick auf die zunehmende Hitzebelastung erbringen, sollten Kommunen bestrebt sein, ihren Baumbestand zu sichern und durch artgerechte, klimawandelangepasste Pflege in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten. Daraus ergeben sich drei Handlungsfelder:
- Grundlegend ist die planungsrechtliche Sicherung des Baumbestandes, z. B. anhand kommunaler Satzungen und Vorschriften (Baumschutzsatzung etc.), Gestaltungssatzungen nach Landesbauordnung, gesetzlicher Naturschutzvorgaben und Instrumenten der Bauleitplanung sowie der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung und baumerhaltender/-fördernder Bedingungen in städtebaulichen Verträgen. Kommunen sollten alle Instrumente ausschöpfen und ggf. den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen und Erfordernissen anpassen.
- Das Artenspektrum und die Standortbedingungen müssen optimiert und an die klimatische Entwicklung angepasst werden. Dazu gehören eine standortgerechte, klimatolerante Gehölzauswahl sowie eine Überprüfung und Aktualisierung des Artensortiments bei Ausfällen und Neupflanzungen. Des Weiteren müssen die Lebensbedingungen des Großgrüns generell optimiert und an die klimatischen Herausforderungen angepasst werden. Das beinhaltet Verbesserungen bei der Substratwahl und dem Verdichtungsschutz, die Vergrößerung der Pflanzgruben, das Freihalten der Wurzelkorridore von Leitungen, die Einrichtung von Bewässerungssystemen sowie Pflegemaßnahmen, die der städtischen Wärmeinsel und damit verbunden dem Risiko für Trockenstress Rechnung tragen.
- Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit fördert die Akzeptanz gegenüber Stadtbäumen und kann den Erfolg der kommunalen Bemühungen im Stadtgebiet unterstützen. Grüne Nachbarschaftshilfe (z. B. Baumpatenschaften, Hand-in-Hand-Bewässerungsinitiativen) ist eine konstruktive Möglichkeit, Stadtbäume in Trockenzeiten zu unterstützen und ihre Pflanzscheiben baumfreundlich zu gestalten.