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Gutes Beispiel: Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz in Erfurt

Beispiel für Handlungsmöglichkeit: Verbesserung der Standortbedingungen des Großgrüns, Einrichtung eines Stadtbaummanagements sowie eines „Runden Tisches Stadtgrün“

Die Begrünung des städtischen Raums wird im Zuge des Klimawandels und dessen Auswirkungen immer wichtiger. Deshalb ist vor allem der Erhalt von Bäumen, insbesondere Altbäumen, von großer Bedeutung (Abbildung 1).

Viele Kommunen in Thüringen haben daher eine Baumschutzsatzung verabschiedet, was dem jeweiligen Baumbestand in den Kommunen bereits weitreichende Schutzbestimmungen zukommen lässt. Eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Themen im Baumschutz wird jedoch im Rahmen einer kommunalen Satzung nicht berührt.

Die Landeshauptstadt Erfurt möchte auch dieses Problemfeld aufgreifen und dem Baumschutz einen größeren Stellenwert zukommen lassen. Daher wurde im Juli 2020 der Beschluss des Stadtrates gefasst, eine Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz für die gesamte Stadt Erfurt aufzustellen.

Dazu Jens Düring, Leiter der Abteilung Umwelt- und Naturschutz der Stadtverwaltung Erfurt:

„[D]ie Stadtverwaltung [wurde] mit der Erarbeitung einer Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz inkl. Bürgerbeteiligung beauftragt. Wir sind jedoch auch selbst bestrebt, den Baumschutz, die Baumerhaltung und die Mehrung von Bäumen zu verbessern – z. B. auch im Ergebnis des Projekts "Stadtgrün im Klimawandel (SiKEF)" und aufgrund des raumgreifenden Klimawandels.“

Die Selbstverpflichtungserklärung soll dazu dienen, insbesondere die Bestandsbäume zu erhalten und Baumfällungen, die aufgrund städtebaulicher Projekte vonnöten sind, so gering wie möglich zu halten. Außerdem soll mit diesem Vorhaben eine Sensibilisierung im Bereich des Baumschutzes und der Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Eigenbetrieben der Stadt Erfurt erreicht werden.

alter Baum auf Bürgersteig - eingeklemmt von Bordstein und Strasse; parkendes Auto dahinter

Abb. 1: Bäume haben es in ihrem städtischen Umfeld häufig nicht leicht

(Bildquelle: Daniel Knopf/ThINK)

Um einen ersten groben Rahmen für die Selbstverpflichtungserklärung zu gestalten, fand am 26.11.2020 eine Online-Konferenz statt. Neben der Teilnahme der Stadtverwaltung, Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrates sowie von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen, traten auch interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Dialog zu diesem oftmals emotionalen Thema.

Die Landeshauptstadt Erfurt wollte bei diesem Vorhaben insbesondere auch die Bürgerschaft in den Erarbeitungsprozess mit einbeziehen. Deshalb wurden im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses Anregungen, Wünsche, Ideen und Diskussionspunkte gesammelt:

zum Video: Aufforderung zur Beteiligung für einen umfangreicheren Baumschutz in Erfurt

Im Rahmen eines Runden Tisches bestehend aus Verwaltung, Naturschutzbeirat sowie Naturschutzverbänden, Fachleuten und der Bürgerinitiative „Stadtbäume statt Leerräume“ wurden unter Berücksichtigung der eingegangenen Schreiben erste Entwürfe zur Selbstverpflichtungserklärung entwickelt, diskutiert und veröffentlicht.

Im Ergebnis des dritten Runden Tisches wurde ein erster konkreter Entwurf der Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet. In diesem sind bereits eine Vielzahl von finalen Zielen enthalten, die mit der Erklärung verfolgt werden sollen:

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sichern und weiterentwickeln;
  • die klimatische Situation der Stadt Erfurt durch Erhöhung der Luftfeuchtigkeit verbessern;
  • die Austrocknung von Böden und Bodenerosion in der Stadt, der freien Landschaft und an den Rändern der Ortsteile verhindern;
  • thermische Belastungen vermindern;
  • nachteilige Windeffekte eindämmen;
  • die Luft durch Staubbindung bei der Filterwirkung des Laubes verbessern;
  • schädliche Umwelteinwirkungen auf Mensch, Tier und Vegetation mindern;
  • Zonen für Ruhe und Erholung erhalten, garantieren und mehren;
  • das Stadt und Landschaftsbild gliedern, gestalten, beleben und pflegen;
  • einen artenreichen Baumbestand und den Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und mehren;
  • schädigende Einflüsse auf den Baumbestand vermeiden (Abbildung 2).
Poster des Erfurter Gartenamtes mit einem stilisierten Baum mit Bauhelm und Gesicht

Abb. 2: Poster des Erfurter Gartenamtes aus den 1980er Jahren zum Thema Baumschutz - damals wie heute von hoher Relevanz

(Bildquelle: LH Erfurt)

Auf der Grundlage des Dialogprozesses zur Selbstverpflichtungserklärung soll nun im nächsten Schritt auch die Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt überarbeitet und aktualisiert werden. Beispielsweise soll eine Liste mit Empfehlungen für besonders geeignete Baumarten für Ersatz- und Neupflanzungen in Anlehnung an das Konzept zur Qualifizierung des Erfurter Baumbestands ergänzt werden. Diese Übersicht ist von großer Bedeutung, denn nicht jede Baumart kann sich in die städtische Umwelt eingliedern oder ist an diesem Standort überlebensfähig.

Auch wenn die Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz nur für städtische Vorhaben im Rahmen der kommunalen Gestaltungshoheit gültig ist, soll sie dennoch auch als Empfehlung für private Unternehmungen und somit grundsätzlich für alle Erfurter als gutes Beispiel dienen.

Video: Aufforderung zur Beteiligung für einen umfangreicheren Baumschutz in Erfurt

Videoquelle: Jens Düring/Stadtverwaltung Erfurt

(Stand der Ausarbeitung/Redaktionsschluss: Mai 2021)