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Begrünung

Gerade bei sommerlichen Starkregen fällt der Niederschlag oft auf eine durch vorangegangene Trockenheit und Hitze verkrustete, kaum aufnahmefähige Bodenoberfläche, die durch die heftigen Regengüsse schnell verschlämmt. Das hat zur Folge, dass die Niederschläge nicht in den Boden versickern können und überwiegend oberflächlich abfließen. Das Risiko überlasteter Kanalisationen und Überflutungen im Siedlungsraum steigt, einhergehend mit verstärkter Bodenerosion und verringerter Grundwasserneubildung. Ein wirkungsvolles Gegenmittel ist die Begrünung städtischer Oberflächen. Lockernde Wurzeln steigern die Wasseraufnahmekapazität des Bodens. Niederschlagswasser kann dadurch besser versickern. Mit Blick auf die klimatischen Entwicklungen hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität von Starkregen- und Hitzeereignissen sollten die Pflanzen dabei je nach Standort möglichst tolerant gegenüber zeitweiliger Überflutung bzw. Überstau, als auch hinsichtlich Trockenstress sein.

ausgetrockneter von Rissen durchzogener Erdboden

Abb. 1: Infiltration von Niederschlagswasser ist hier kaum möglich

(Bildquelle: Heiko Griebsch/ThINK)
Strassenbahngleisbett mit grünem Bewuchs zwischen den Schienen

Abb. 2: Ein grünes Gleisbett nimmt Niederschläge auf und gibt Frühblühern Raum

(Bildquelle: Gabriele Jahn/ThINK)

Kommunen können mit gutem Beispiel vorangehen. Konsequente Eingrünung von Straßen, Plätzen, Gleiskörpern und kommunalen Gebäuden sowie das Zulassen spontaner Begrünung in Baulücken und auf Stadtbrachen setzen ein sichtbares Zeichen für die Bevölkerung. Prominent positionierte Infotafeln oder Begrünungskampagnen klären die Anwohner über den Vorteil und Nutzen der Anpflanzungen auf und regen zur Nachahmung an. Daran anknüpfend können kommunale Förderprogramme zur Begrünung im privaten Raum aufgelegt werden, um Dächer, Fassaden, Hinterhöfe und nicht überbaute Flächen im Bestand wassersensibel zu gestalten.

Über Förderanreize hinaus sollten auch rechtliche Instrumente, vor allem die verbindliche Bauleitplanung, aber auch kommunale Gestaltungssatzungen, zur Sicherung und Förderung des städtischen Grüns Verwendung finden. Neben der Starkregenvorsorge wird über diese Festsetzungen ein maßgeblicher Beitrag zur Minderung der sommerlichen Überhitzung in der Stadt geleistet. Für Neubauten und ggf. genehmigungspflichtige Sanierungen ist eine kommunale Satzung (Begrünungs- oder Freiflächengestaltung) zielführend, deren Bestimmungen bestehende Bebauungspläne ggf. ergänzen und rechtliche Lücken im Stadtgebiet schließen können. Für die Begrünung eignen sich besonders gut:

  • nicht überbaute Grundstücksflächen gem. § 8 ThürBO
  • unterirdische Bauten und Tiefgaragen
  • Vorgartengestaltung
  • Stellplatzgestaltung für Kfz, Fahrräder und Abfallbehälter
  • Lagerplätze
  • Versorgungstrassen, Gleiskörper
  • Bauwerksbegrünung ( Dach- und Fassadenbegrünung)
mit Wein bewachsene Hausfassade - im Hintergrund ein weiteres Haus mit bewachsener Fassade

Abb. 3: Grüne Fassaden sind hydrologisch, ökologisch, lufthygienisch und bautechnisch sinnvoll

(Bildquelle: Gabriele Jahn/ThINK)
Bewertung der Maßnahme hinsichtlich wesentlicher Parameter
Spidergrafik zur Bewertung der Maßnahme mit den Parametern Wirkung, Wirtschaftlichkeit, Gestaltung, Akzeptanz, Biodiversität und Nachhaltigkeit

Erläuterung:

■  rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■  gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■  hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■  grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■  dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver Einfluss

Parameter:

Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz

Ansprechpartner

Kompetenzzentrum Klima
(https://tlubn.thueringen.de/klima/klimaagentur)

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
(www.thega.de)

TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/)

Thüringer Landesverwaltungsamt
(https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/)

Förderung

Thüringen

Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR)
(https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)

Stiftung Naturschutz Thüringen: Umweltlotterie - „Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld“
(https://www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/umweltlotterie-foerderung.html)

Kommunale Förderrichtlinien, -programme

Gesplittete Abwassergebühr (Kommunale Entwässerungsbetriebe)

Bund

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH  - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/)

Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ (Nationale Klimaschutzinitiative, BMU/Difu)
(https://www.klimaschutz.de/wettbewerb2021)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Kommunen
(https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunen/)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Programm 151,152, 153, 430, 431: Energieeffizient Bauen und Sanieren
(https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen)