Begrünung
Gerade bei sommerlichen Starkregen fällt der Niederschlag oft auf eine durch vorangegangene Trockenheit und Hitze verkrustete, kaum aufnahmefähige Bodenoberfläche, die durch die heftigen Regengüsse schnell verschlämmt. Das hat zur Folge, dass die Niederschläge nicht in den Boden versickern können und überwiegend oberflächlich abfließen. Das Risiko überlasteter Kanalisationen und Überflutungen im Siedlungsraum steigt, einhergehend mit verstärkter Bodenerosion und verringerter Grundwasserneubildung. Ein wirkungsvolles Gegenmittel ist die Begrünung städtischer Oberflächen. Lockernde Wurzeln steigern die Wasseraufnahmekapazität des Bodens. Niederschlagswasser kann dadurch besser versickern. Mit Blick auf die klimatischen Entwicklungen hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität von Starkregen- und Hitzeereignissen sollten die Pflanzen dabei je nach Standort möglichst tolerant gegenüber zeitweiliger Überflutung bzw. Überstau, als auch hinsichtlich Trockenstress sein.
Abb. 1: Infiltration von Niederschlagswasser ist hier kaum möglich
Abb. 2: Ein grünes Gleisbett nimmt Niederschläge auf und gibt Frühblühern Raum
Kommunen können mit gutem Beispiel vorangehen. Konsequente Eingrünung von Straßen, Plätzen, Gleiskörpern und kommunalen Gebäuden sowie das Zulassen spontaner Begrünung in Baulücken und auf Stadtbrachen setzen ein sichtbares Zeichen für die Bevölkerung. Prominent positionierte Infotafeln oder Begrünungskampagnen klären die Anwohner über den Vorteil und Nutzen der Anpflanzungen auf und regen zur Nachahmung an. Daran anknüpfend können kommunale Förderprogramme zur Begrünung im privaten Raum aufgelegt werden, um Dächer, Fassaden, Hinterhöfe und nicht überbaute Flächen im Bestand wassersensibel zu gestalten.
Über Förderanreize hinaus sollten auch rechtliche Instrumente, vor allem die verbindliche Bauleitplanung, aber auch kommunale Gestaltungssatzungen, zur Sicherung und Förderung des städtischen Grüns Verwendung finden. Neben der Starkregenvorsorge wird über diese Festsetzungen ein maßgeblicher Beitrag zur Minderung der sommerlichen Überhitzung in der Stadt geleistet. Für Neubauten und ggf. genehmigungspflichtige Sanierungen ist eine kommunale Satzung (Begrünungs- oder Freiflächengestaltung) zielführend, deren Bestimmungen bestehende Bebauungspläne ggf. ergänzen und rechtliche Lücken im Stadtgebiet schließen können. Für die Begrünung eignen sich besonders gut:
- nicht überbaute Grundstücksflächen gem. § 8 ThürBO
- unterirdische Bauten und Tiefgaragen
- Vorgartengestaltung
- Stellplatzgestaltung für Kfz, Fahrräder und Abfallbehälter
- Lagerplätze
- Versorgungstrassen, Gleiskörper
- Bauwerksbegrünung ( Dach- und Fassadenbegrünung)
Abb. 3: Grüne Fassaden sind hydrologisch, ökologisch, lufthygienisch und bautechnisch sinnvoll
Erläuterung:
■ rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■ gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■ hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■ grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■ dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver EinflussParameter:
Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz
Ansprechpartner
Kompetenzzentrum Klima
(https://tlubn.thueringen.de/klima/klimaagentur)
Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
(www.thega.de)
TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/)
Thüringer Landesverwaltungsamt
(https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/)
Förderung
Thüringen
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR)
(https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)
Stiftung Naturschutz Thüringen: Umweltlotterie - „Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld“
(https://www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/umweltlotterie-foerderung.html)
Kommunale Förderrichtlinien, -programme
Gesplittete Abwassergebühr (Kommunale Entwässerungsbetriebe)
Bund
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/)
Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ (Nationale Klimaschutzinitiative, BMU/Difu)
(https://www.klimaschutz.de/wettbewerb2021)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Kommunen
(https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunen/)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Programm 151,152, 153, 430, 431: Energieeffizient Bauen und Sanieren
(https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen)